Alamos Richtlinien und Datenschutzbestimmungen

§   Primäralarmierung

Der einzig gültige und reguläre Alarmierungsweg sind die von der Leitstelle Regensburg zu alarmierenden analogen Funkmeldeempfänger („Piepser“), sowie ergänzend die Aussendung von Alarm- SMS an besondere Führungsfunktionen.

Der jetzt vom Landkreis Neumarkt i.d.OPf. zur Verfügung gestellte Zweit-Alarm über die o.g. App kann daher immer nur eine zusätzliche Information sein. Eine stets sichere Zustellung des Alarms an das Endgerät des Nutzers kann vom Landkreis Neumarkt i.d.OPf. aus organisatorischen und technischen Gründen nicht garantiert werden.

 

§   Datenschutzerklärung

Ich willige ein, dass das Landkreis Neumarkt i.d.OPf., als verantwortliche Stelle der Zweitalarmierung, meine erhobenen personenbezogenen Daten wie Name, Vorname, E-Mail-Adresse, Handynummer und Endgerätetyp innerhalb der Organisation im Rahmen einer EDV-unterstützten Zweitalarmierung (aPager Pro) und der Kontaktaufnahme bei Störungen dieser verarbeitet und nutzt.

Eine Übermittlung von Daten an übergeordnete Institutionen findet nicht statt. Eine Datenübermittlung an Dritte außerhalb findet mit Ausnahme der Alamos GmbH, Ringstraße 19, 89434 Unterglauheim und deren Server (Dienstleister der Zusatzalarmierung) ebenfalls nicht statt. Auch eine Weitergabe der Daten für Werbezwecke findet nicht statt. Bei Beendigung der Mitgliedschaft bei den Feuerwehren des Landkreises Neumarkt i.d.OPf. werden die erhobenen personenbezogenen Daten gelöscht, soweit sie nicht entsprechend der gesetzlichen Vorgaben aufbewahrt werden müssen. Jedes Mitglied hat im Rahmen der Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) das Recht auf Auskunft über die personenbezogenen Daten, die zu seiner Person bei der verantwortlichen Stelle gespeichert sind. Außerdem hat das Mitglied -im Falle von fehlerhaften Daten- ein Korrekturrecht.

Beschwerdestelle ist das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA), Promenade 27, 91522 Ansbach.

 

§   Schweigepflichterklärung

Mir ist bewusst, dass ich über alle Angelegenheiten in Ausübung meiner ehrenamtlichen Tätigkeit, gegen jedermann, auch nach dem Ausscheiden aus dem Dienst, strengstes Stillschweigen zu wahren habe (§ 203 StGB), andernfalls mache ich mich strafbar. Das heißt insbesondere auch, dass ich keine Informationen, die ich durch die Alarmierung erhalte, mündlich, in soziale Netzwerke oder auf ähnlichen Informationswegen weiterverbreiten darf. Alle empfangenen Alarminformationen werde ich nach dem Einsatz unverzüglich löschen.

Sollten Dritte Zugriff auf mein Handy haben, kann ich gewährleisten, dass diese keine Informationen über Einsätze einsehen können.

Eine Änderung meiner Handy-Nummer oder E-Mail–Adresse gebe ich den Feuerwehren im Landkreis Neumarkt i.d.OPf. unverzüglich bekannt, so dass Alarme stets nur auf meinem eigenen Endgerät ankommen.

Ich akzeptiere, dass ich bei Zuwiderhandlung wieder aus dem Verteiler für die Zweitalarmierung entfernt werde.



Nächste Termine

17 Mai 2024
07:00PM - 12:00AM
125 Jahre Feuerwehr FF Laaber
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